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   VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 NE 05.2570   

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https://dejure.org/2006,37781
VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 NE 05.2570 (https://dejure.org/2006,37781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.03.2006 - 1 NE 05.2570 (https://dejure.org/2006,37781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. März 2006 - 1 NE 05.2570 (https://dejure.org/2006,37781)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 20.11.2007 - 1 N 05.2571

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Erforderlichkeit von Festsetzungen zur

    Einen Antrag der Antragsteller, die 10. Änderung des Bebauungsplans im vorläufigen Rechtsschutzverfahren außer Vollzug zu setzen, hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 9. März 2006 (1 NE 05.2570) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten, auf die von der Antragsgegnerin vorgelegten Bebauungsplanakten und auf die Sachverhaltdarstellung im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2006 (1 NE 05.2570) Bezug genommen.

    Soweit sich die Antragsteller auf die im Normenkontroll-Eilverfahren (1 NE 05.2570) geltend gemachten Einwendungen (hinsichtlich des Entwicklungsgebots nach § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB, des Erforderlichkeitsgrundsatzes nach § 1 Abs. 3 BauGB, des Bestimmtheitsgrundsatzes nach Art. 20 Abs. 3 GG und des Abwägungsgebots nach § 1 Abs. 6 BauGB 1998) beziehen, wird auf die Gründe des Beschlusses vom 9. März 2006 (Entscheidungsabdruck Buchst. B Nrn. 1 bis 4) verwiesen.

  • VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Gymnasiums

    Der für die Kammer zuständige Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat sich in einer Normenkontrollentscheidung (Beschluss vom 9. März 2006 - 1 NE 05.2570 - juris Rn. 45 a.E.) dahingehend geäußert, dass die Wertung des § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO auch bei der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für einen "größeren" Schulkomplex zu berücksichtigen sei und Störungen durch die mit dem Schulbetrieb typischerweise verbundenen Lärmimmissionen als Folge der natürlichen Lebensäußerung von Kindern als ortsüblich und sozialadäquat von den Anwohnern des angrenzenden Wohngebiets grundsätzlich hinzunehmen seien.

    Eine allgemeine Verschlechterung der möglicherweise bereits angespannten Parkplatzsituation im öffentlichen Raum ist von Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2006 - 1 NE 05.2570 - juris Rn. 48); ohnehin wäre einem ordnungsrechtlich bedenklichen "wildem Parken" ggf. mit Mitteln des Ordnungsrechts zu begegnen (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.2011 - 4 BN 20.11 - juris Rn. 5); derartiges individuelles Fehlverhalten ist städtebaulich grundsätzlich nicht relevant.

  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 2 N 14.1497

    Außerschulische Breitensportnutzung einer Turnhalle im Sondergebiet mit der

    Die Mehrfachnutzung der geplanten Turnhalle lässt jedoch nicht den Hauptgrund für die Erforderlichkeit, nämlich den dringenden Bedarf nach einer Turnhalle für den Schulsport entfallen (vgl. auch BayVGH, B.v. 9.3.2006 - 1 NE 05.2570 - juris).

    Aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2006 (- 1 NE 05.2570 - juris) will die Antragstellerin ableiten, dass eine außerschulische Nutzung für den Breitensport außerhalb der Nutzungsbreite einer Turnhalle für eine Schulnutzung liege.

  • OVG Sachsen, 24.04.2007 - 1 D 12/05

    Normenkontrolle; Festsetzungsfindungsverbot; Einfacher Bebauungsplan; Wohnnutzung

    Das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz fehlt nur, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts für den Antragsteller nutzlos erscheint, weil er mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung seine derzeitige Rechtsstellung nicht verbessern kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.2.2004, BauR 2004, 1264; BayVGH, Beschl. v. 9.3.2006 - 1 NE 05.2570 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.1.2006 - 2 A 7.05 -).
  • VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.1501

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan für

    Dies gilt aber dann nicht, wenn Gegenstand des von einem "Plannachbarn" angegriffenen Bebauungsplans nur ein Vorhaben ist und die Interessenlage im Normenkontrollverfahren somit der Interessenlage bei einer baurechtlichen Nachbarklage entspricht (vgl. BayVGH vom 9.3.2006 1 NE 05.2570).
  • VGH Bayern, 31.03.2008 - 1 ZB 07.1062

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der

    Der Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag der Kläger, die 10. Änderung des Bebauungsplans außer Vollzug zu setzen, mit Beschluss vom 9. März 2006 (1 NE 05.2570) und den gegen den Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrag mit Urteil vom 20. November 2007 (1 N 05.2571) abgelehnt.
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